ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 01.01.2016)
1. – Allgemeines Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen nur und ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Anderslautenden Geschäfts- und Lieferbedingungen unserer Kunden wird hier ausdrücklich widersprochen. Anderslautende Geschäfts- und Lieferbedingungen werden nur anerkannt, wenn dies vorher schriftlich und ausdrücklich zugesagt wurde.
2. – Angebot und Vertragsabschluss Alle Angaben über Spezifikationen und Beschreibungen zu Produkten sind ungefähr und unverbindlich, dies gilt für Abbildungen, Zeichnungen, Masse und Gewichte, Produktbeschreibungen, und Preisangaben. Die Angaben beinhalten keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften Ebenso bleiben Irrtümer und Fehler vorbehalten. Die Erteilung von Aufträgen an uns ist schriftlich, per Postbrief, mündlich, telefonisch, per e-mail, möglich.
3. – Lieferumfang Änderungen der Konstruktion oder Form und Farbe des Liefergegenstandes, die der Verbesserung der Technik dienen oder auf Grund von gesetzlichen Forderungen durchgeführt wurden, sind jederzeit möglich und bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Dies gilt sofern der Liefergegenstand nicht grundsätzlich, oder erheblich geändert wurde und die Änderung dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. – Versand Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Bei Lieferung werden dem Käufer die Fracht- und sonstigen Versandkosten und Zölle in Rechnung gestellt. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Paketdienst zB: DPD. Wir behalten uns vor, Teillieferungen auszuführen, soweit dies nicht vermeidbar oder dem Kunden unzumutbar ist. Sollte aus technischen Gründen in mehreren Sendungen geliefert werden, ist eine Erhöhung der Versandkosten vorbehalten. Vom Auftragnehmer genannte Liefertermine geben nur den ungefähren Lieferzeitraum an, und stehen unter den Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Aufgrund von italienischen Zulieferfirmen kann es durchaus zu langen Wartezeiten kommen. Die Lieferpflicht des Auftragnehmers entfällt wenn diese unmöglich geworden ist durch nicht vom Verkäufer verursachte Betriebsstörungen, bei Streik, oder Fällen von höherer Gewalt, sowie ausgebliebenen Lieferungen von Zulieferanten. Die Lieferpflicht des Auftragnehmers und die Abnahmepflicht des Auftraggebers besteht weiterhin, falls durch vorgenannte Fälle nur ein Lieferverzug eingetreten ist. In allen Fällen ist der Auftragnehmer zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages oder wegen Verzuges nicht verpflichtet, auch nicht nach Ablauf einer vom Auftraggeber gestellten Nachfrist. Rücksendungen können in allen Fällen nur nach telefonischer oder schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Im Falle einer Rücksendung, die nicht im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts erfolgt, gehen die Kosten und das Risiko zu Lasten des Käufers. Unfrei zugesandte Lieferungen werden grundsätzlich nicht angenommen und gehen automatisch an den Absender zurück. Es werden nur freie Pakete angenommen.
5. – Zahlungsbedingungen Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt gegen: Vorkasse, oder mittels Einzugsauftrag. Dies wird mit dem jeweiligen Kunden im Detail festgelegt. TRITTWERK Custom-bikes werden ausschließlich per Vorkasse gefertigt. Fertigung beginnt bei Zahlungseingang.
6. – Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Auf alle Trittwerk- Rahmen gewähren wir eine Garantie von drei Jahren gegen Material und Verarbeitungsfehler. Die Frist beginnt mit dem Datum des Kaufes und gilt nur für den Erstkäufer. Der Garantieanspruch erlischt bei Nichteinhaltung der jährlichen Servicepflicht, Rennbetrieb, unsachgemäßer Nutzung und Überbeanspruchung, insbesondere durch Sprünge und radikale Fahrmanöver, sowie bei Nichtbefolgung der Vorschriften über die Wartung und Pflege oder der Montage, Prüf- und Gebrauchsvorschriften der jeweiligen Teilehersteller. Diese Vorschriften ergeben sich insbesondere aus der Betriebsanleitung. Ebenso von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch Unfälle und der normale Verschleiß. An Fahrradrahmen sind Spuren und Oberflächenabnützungen im Bereich von Klemmhülsen (Umwerfer, Schaltwerk, Schalthebeln) usw… sind keine Beschädigung die unter die Gewährleistungs oder Garantiepflicht fallen. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruchs müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Innerhalb der Frist. Liegt ein Mangel der Ware vor, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Verzögert sich die Nachbesserung oder Ersatzlieferung über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, oder ist der Auftraggeber nicht in der Lage oder bereit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf sonstige vom Auftragnehmer zu vertretende Weise fehl, hat der Auftraggeber die Berechtigung, nach seiner Wahl die Wandlung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Auftragnehmer übernimmt die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Rücksendung von Waren zum Zweck der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat mit der bei der Lieferung benutzten Versandart, frei zu erfolgen. Die Versandkosten werden dem Auftraggeber bei berechtigter Reklamation zurückerstattet. Die Rückerstattung von Versandkosten erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Eine Gewährleistungsverpflichtung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel oder Schaden auf unsachgemäßem Gebrauch oder Überbeanspruchung, insbesondere durch Sprünge und radikale Fahrmanöver zurückzuführen ist. Ausgenommen von der Gewährleistungsverpflichtung sind Lackschäden, die durch mechanische Krafteinwirkung oder durch chemische Lösungen und Reinigungsmittel verursacht wurden. Ebenso in jedem Fall ausgeschlossen sind der natürliche Verschleiß, und Schäden durch unsachgemäße Behandlung und Pflege oder Nichtbeachtung von Montage, Prüf- und Gebrauchsvorschriften der jeweiligen Teilehersteller. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Der vorgenannte Haftungsausschluss hat keine Gültigkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ebenso wenn der Auftraggeber wegen dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht, und bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftung bezieht sich auch auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Trittwerk-Bike-Technology. Für Schäden, die während des Transportes entstanden sind, haftet das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Einen festgestellten Schaden muss der Auftraggeber sofort bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand aufnehmen lassen, auch wenn die äußere Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wurde.
7. – Eigentumsvorbehalt Das Eigentum der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Trittwerk Bike-Technology vorbehalten.
8. – Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist 3424 Zeiselmauer. Gerichtsstand 3430 Tulln.
9. – Umtausch Ein Umtausch der Ware wegen Nichtgefallen ist nur nach Rücksprache mit unserer Versandabteilung möglich, gleiches gilt für die Erstattung des Kaufpreises bei Mängeln die nicht durch den Auftraggeber verursacht wurden. Ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen und auf Kundenwunsch gefertigte oder geänderte Waren, sowie benutze Ware.
10. – Zahlungs- und Versandkonditionen: Versandkosten für Kleinteile und Rahmen beträgt in Österreich den üblichen DPD Tarifen. Für Kompletträder gelten die Sperrgutverordnung. Ab einem Auftragsvolumen von € 250 liefern wir versandfrei, ausgenommen Kompletträder.
11. – Hersteller und Vertriebsanschrift:
Trittwerk Bike Technology, Wiener Strasse 36, 3424 Zeiselmauer Tel: 0660 / 900 1976
www.trittwerk.at e mail: office@trittwerk.at